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Ralf Ratzmer

Mühlenstrasse 11
25364 Bokel

Tel.:         04127 / 9689
Mobil:     0175 / 99 300 72
E-mail :    info@rrbetriebsberatung.de
Internet:  www.rrbetriebsberatung.de

Steuernummer: 13/164/60525

Verantwortlich nach § 10 Ansatz 3 MDStV:
Dipl. BWL (FH) Ralf Ratzmer (Anschrift oben)

Haftungshinweis:
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Allgemeine Geschätsbedingung für Dienstleistung der Betriebsberatung-Ratzmer (AGB):

§ 1  Gegenstand der Dienstleistungen

(1) Die Ralf Ratzmer Betriebsberatung erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Betrieben (nachfolgend nur als Auftraggeber bezeichnet) in Form von Beratungen, Analysen, Konzepten, Berechnungen, Schulungen, Controlling sowie Betreuungen, Coaching, Büro- und Verwaltungsdienstleistungen.
(2) Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages
§ 2  Art, Umfang und Ausführung der Dienstleistungen

(1) Über Art, Umfang und Ausführung der Dienstleistungen entscheidet die Ralf Ratzmer Betriebsberatung in Abstimmung mit dem Auftraggeber sofern sie nicht vertraglich genau bestimmt sind.
(2) Zusätzliche Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers sind vor deren Durchführung mit der Ralf Ratzmer Betriebsberatung abzustimmen.

§ 3  Durchführung der Dienstleistungen

(1) Die Ralf Ratzmer Betriebsberatung erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach den bei Vertragsabschluss aktuellen Grundlagen durch einen Berater. Der Berater ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sach- und fachverständiger Mitarbeiter zu bedienen.
(2) Der Ralf Ratzmer Betriebsberatung ist es ferner gestattet, zur Auftragsdurchführung die Mitarbeit spezialisierter Kollegen und anderer Freiberufler in Anspruch zu nehmen oder die Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.

§ 4 Ort und Dauer der Leistungserfüllung

(1) Der Berater bestimmt seinen Arbeitsort selbst und gestaltet seine Arbeitszeit nach pflichtge-mäßem Ermessen. Der Berater wird dem Auftraggeber nach Absprache und in dringenden Fällen am Firmensitz des Betriebes zur Verfügung stehen. Der zeitliche Umfang richtet sich nach dem Ermessen des Beraters und nach den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen des Auftraggebers.
(2) Der Berater erstattet dem Auftraggeber regelmäßig und auf Nachfrage Bericht über die Ergebnisse seiner Arbeit.
(3) In jedem Fall ist der Berater verpflichtet, mit dem Auftraggeber ein Beratungsgespräch hinsichtlich der Chancen und Risiken nach Abschluss seiner Tätigkeit zu führen.

§ 5  Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist zur Mitarbeit bei der Durchführung des Auftrages verpflichtet und wird die Ralf Ratzmer Betriebsberatung, deren Berater und Mitarbeiter bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Insbesondere die zur Erfüllung des Auftrages erforder-lichen Unterlagen und notwendige Informationen sind vollständig, rechtzeitig und uneingeschränkt vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen, wahlweise in Form der vorübergehenden Überlassung oder der Einsichtnahme. Entstehen durch eine verspätete oder unvollständige Weitergabe erforderlicher Unterlagen oder notwendiger Informationen an den Berater zusätzliche Auslagen, Aufwendungen, Fahrt- und Nebenkosten, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
(2) Während seiner Tätigkeit wird dem Berater Zugang zu allen erforderlichen Stellen im Betrieb gewährt. Die erforderlichen Auskünfte erhält er von den Mitarbeitern vor Ort . Für notwendige Informationen und Fragen steht der Auftraggeber oder ein leitender Mitarbeiter zur Verfügung.

§ 6  Pflichtverletzung des Auftraggebers

(1) Kann das Ziel des Vertrages aufgrund der fehlenden gemeinsamen Zusammenarbeit nur teilweise oder nicht erreicht werden, liegt ein wichtiger Grund vor, der die Ralf Ratzmer Betriebsberatung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall hat die Ralf Ratzmer Betriebsberatung jedoch Anspruch auf Vergütung aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen und Nebenkosten.

§ 7  Pflichten der Ralf Ratzmer Betriebsberatung und des Beraters

(1) Die Ralf Ratzmer Betriebsberatung und der Berater verpflichten sich, über alle bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäftsvorgänge strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht besteht über das Ende des Beratungsvertrages hinaus fort.
(2) Der Ralf Ratzmer Betriebsberatung oder dem Berater anvertraute Unterlagen sind sorgfältig zu verwahren, vor Einsicht Dritter zu schützen und auf Verlangen nach Ende des Vertrages dem Auftraggeber zurückzugeben. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz sind zu beachten.

§ 8  Gewährleistung und Haftung

(1) Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen die Ralf Ratzmer Betriebsberatung, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldver-hältnisse, sind, entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Die Ralf Ratzmer Betriebsberatung haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nur in Höhe der typischer Weise vorhersehbaren Schäden.
(2) Die ordnungsgemäße Sicherung von Daten obliegt dem Auftraggeber. Bei Verlust von Daten haftet die Ralf Ratzmer Betriebsberatung nur für denjenigen Aufwand, der bei der ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
(3) Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatz-ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mängelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen.
(4) Die Ralf Ratzmer Betriebsberatung übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistungen bezweckten Erfolg.

§ 9  Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

(1) Die Ralf Ratzmer Betriebsberatung räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.

§ 10  Vergütung, Zahlungsfristen, Verzug

 (1) Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung der Dienstleistungen ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Material, Nebenkosten, Auslagen und Fahrtkosten sind vom Kunden zu tragen und werden auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der Berater und Mitarbeiter werden wie Arbeitszeit vergütet.
(2) In Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten sind, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von der Ralf Ratzmer Betriebsberatung anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus dem selben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
(4) Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Gerät der Auftraggeber ganz oder teilweise in Verzug, ist die Ralf Ratzmer Betriebsberatung berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Ralf Ratzmer Betriebsberatung ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt, sowie noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

§ 11  Qualitative Leistungsstörung

(1) Wird eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die Ralf Ratzmer Betriebsberatung dies zu vertreten, ist die Ralf Ratzmer Betriebsberatung verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, zu erfolgen hat.
(2) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung auch innerhalb einer vom Auftraggeber ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat die Ralf Ratzmer Betriebsberatung jedoch Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und Nebenkosten.

§ 12  Kündigung

(1) Der Betrieb ist berechtigt, das Vertragsverhältnis einschließlich etwaiger Nachtragsvereinbarungen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. In diesem Falle sind alle bisher erbrachten Dienstleitungen bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
(2) Beide Parteien haben das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund für den Berater besteht insbesondere dann, wenn der Betrieb seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

§ 13  Datenschutz / Geheimhaltung

(1) Die Ralf Ratzmer Betriebsberatung erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Auftraggeber begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies für die Erfüllung des Auftrages erforderlich ist. Entsprechend ist eine Weitergabe der Daten an Mitarbeiter, spezialisierte Kollegen, andere Freiberufler oder an Dritte, die ganz oder teilweise mit dem Erbringen der Dienstleistungen beauftragt wurden, durch den Auftraggeber ausdrücklich genehmigt.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Ralf Ratzmer Betriebsberatung alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die IT-Sicherheit verantwortlich.

§ 14  Schlussbestimmungen

(1) Alle über einen Vertrag hinausgehenden Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Kündigung des Vertrages. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht vertraglich anders vereinbart wurden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, ergänzungsbedürftig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
(3) Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen, ergänzungsbedürftigen oder undurchführbaren Bestimmungen neue Regelungen vereinbaren oder eventuell ergänzungsbedürftige Lücken schließen, damit der beabsichtigte wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung.
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

Stand: 18. Juni 2010


 
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